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Verfassung der EU



Die EU-Verfassung steht. Nach langem Ringen haben sich die Regierungschefs der 25 EU-Staaten im Juni 2004 auf einen Verfassungstext geeinigt. Der vorliegende Verfassungstext enthält keinen Gottesbezug.


Die Präambel lautet:


In dem Bewusstsein, dass der Kontinent Europa ein Träger der Zivilisation ist und dass seine Bewohner, die ihn seit den Anfängen der Menschheit in immer neuen Schüben besiedelt haben, im Laufe der Jahrhunderte die Werte entwickelt haben, die den Humanismus begründen: Gleichheit der Menschen, Freiheit, Geltung der Vernunft,

Schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas, deren Werte in seinem Erbe weiter lebendig sind und die zentrale Stellung des Menschen und die Vorstellungen von der Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit seiner Rechte sowie vom Vorrang des Rechts in der Gesellschaft verankert haben,

In der Überzeugung, dass ein nunmehr geeintes Europa auf diesem Weg der Zivilisation, des Fortschritts und des Wohlstands all seiner Bewohner, auch der Schwächsten und der Ärmsten, weiter voranschreiten will ....,

In der Gewissheit, dass die Völker Europas .... entschlossen sind .... immer enger vereint ihr Schicksal gemeinsam zu gestalten,

In der Gewissheit, dass Europa, in Vielfalt geeint, ihnen die besten Möglichkeiten bietet, unter Wahrung der Rechte des Einzelnen und im Bewußtsein ihrer Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen und der Erde dieses große Abenteuer fortzusetzen, das einen Raum eröffnet, in dem sich die Hoffnung der Menschen entfalten kann,

In dankbarer Anerkennung der Leistung der Mitglieder des Europäischen Konvents ....,

Sind die Hohen Vertragsparteien .... übereingekommen.


Werte
In der Folge ist in Artikel 1 die Rede von den Werten, die folgendermaßen umschrieben werden: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte, Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Nichtdiskriminierung.

Gottesbezug
Im Vorfeld zur Verabschiedung hat man sich in manchen christlichen Kreisen stark gemacht für die Hereinnahme eines expliziten Gottesbezuges. Obwohl Polen in letzte Minute noch diesbezüglich interveniert hatte, wurde dies abgelehnt:

Gott wurde abgelehnt
Es stellt sich die Frage: Wurde Gott abgelehnt? Diese Frage muss man wohl mit ja beantworten. Sicherlich hätten einige Mitglieder des Konvents gerne den Gottesbezug im Verfassungstext gehabt, aber das war nicht mehrheitsfähig. Die EU will ohne Gott leben, Gott soll keine Rolle spielen, Gott bleibt draußen!

Dürre Formulierung
Die äußerst dürre Formulierung: “Schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas ....” gibt diesbezüglich nichts her.

Deplaziert
Im Grunde genommen hätte es auch nicht gepasst, einen Gottesbezug mit hereinzunehmen, denn die Eingangsworte der Präambel sprechen von Vernunft und Humanismus, desgleichen die weiteren Ausführungen im selben Tenor, so dass im Prinzip Kontrapunkte zum biblischen Glauben in der Verfassung etabliert wurden - was will man dann noch einen Gottesbezug reinnehmen? Wenn dann im Widerspruch zur Hauptaussage unter fernen liefen ein Bezug zu Gott untergebracht würde, so passt das nicht.
Im deutschen Grundgesetz wird Gott an der ersten Stelle erwähnt: “In Verantwortung vor Gott und den Menschen ....” - das klingt nunmal ganz anders.
Auch die Idee Europa passt nicht zu Gott bzw. Gott nicht zu dieser Idee. Das muß man sich nunmal konsequenterweise eingestehen.

Mehrheitsbeschlüsse
Umstritten war auch das Verfahren bei Mehrheitsbeschlüssen. Man einigte sich auf folgende Version: wenn 55 % der Mitgliedsstaaten, die gleichzeitig mindestens 65 % der Bevölkerung repräsentieren, zustimmen, dann kommt eine Entscheidung zustande. Damit scheint dem Grundprinzip der EU, nämlich auf Entscheidungen der einzelnen Bürger sowie der Staaten basieren zu wollen,  Rechnung getragen zu sein.

Veto-Recht

Veto-Rechte einzelner Staaten werden eingeschränkt.

Ämter
Es wurde das Amt eines Außenministers neu geschaffen und der Ratspräsident bleibt nicht mehr nur 6 Monate, sondern zweieinhalb Jahre im Amt. Somit gibt es nun einige herausgehobene Ämter: Ratspräsident, Präsident und Außenminister.

Volksbegehren
Durch Bürgerbegehren, welches von mehr als 1 Mio. Menschen unterzeichnet ist, muss die Kommission tätig werden, wobei nicht verbrieft ist, dass sie im Sinne des Bürgerbegehrens handeln muss.

Austritt
Grundsätzlich ist ein Austritt der einzelnen Staaten aus der EU möglich.

Ratifizierung
Das  ganze Werk muss noch von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden, was jedoch wohl eher ein formeller Akt ist.

Verfassung ohne Gott
Somit hat die EU eine Verfassung und damit eine Grundlage, nach welcher sie leben und handeln will - aber Gott ist draußen.

Quo vadis Europa - ohne Gott ?

Wird es einmal heißen: “Flavit Jahwe et dissipanti sunt” (Gottes Hauch hat sie zerstreut)?

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