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Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaft

 

Die Frage des Staatsbürgerschaftsrechts wurde (und wird noch) in Deutschland vor allem unter dem Gesichtspunkt der doppelten Staatsbürgerschaft erörtert.
Politischer Grundgedanke scheint die Erleichterung der Übernahme der deutschen Staatsbürgerschaft zu sein. Dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund kosmopolitischer Überlegungen und Ziele. Angestrebt wird eine multikulturelle Gesellschaft. Obwohl sich dieses Modell nicht bewährt hat und sich in vielerlei Hinsicht als problematisch und auch finanziell teuer erweist, wird trotzdem in der großen Politik daran festgehalten.
Die durch die babylonischen Sprachverwirrung von Gott geschaffene Ordnung in Form von Nationen soll revidiert werden. Der alte Zustand mit nur einer Sprache und einem Volk soll wiederhergestellt werden. Ein katastrophales Ziel.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden  ständig kleine Schritte unternommen, damit man dem gesteckten Ziel etwas näher kommt. Ein Schritt dabei ist die Erleichterung der Übernahme der Staatsbürgerschaft. In Deutschland betrifft die Frage der Staatsbürgerschaft vor allem Angehörige von nicht EU-Staaten, in der Hauptsache türkische Mitbürger. Die Übernahme der Staatsbürgerschaft ist für Ausländer normalerweise keine besonders wichtige Angelegenheit, da hierzulande auch ein Nicht-Deutscher (nahezu) die gleichen Rechte hat wie ein Deutscher. Einschränkungen gibt es beim Wahlrecht, aber auch bei  Verpflichtungen, z.B. bei der Wehrpflicht.
Durch alle Jahrhunderte hindurch hat es sich in nahezu  jeder Volksgruppe erwiesen, dass das Konfliktpotenzial umso geringer ist, je harmonischer die Bevölkerung einer Region, eines Landes oder einer Nation ist. Ein wesentliches Charakteristikum eines Volkes ist die Sprache, die Religion und die (davon abgeleitete) Kultur. Im Falle der türkischen Mitbürger liegen somit die Fakten deutlich anders als bei den übrigen großen Gastarbeiterkontingenten und damit entsteht dort ein großes Problem.
Es treffen bei der Frage der Übernahme der deutschen Staatsbürgerschaft für Türken als Moslems - und um letzteres geht es - zwei Kulturen aufeinander und zwar aus religiösen Gründen, nicht aus nationalen.
Einem christlichen Türken die deutsche Staatsbürgerschaft zu übergeben, ist problemlos. Das Problem ergibt sich auf Grund der unterschiedlichen Religion und Kultur.

Will die eine Kultur die Herrschaft über die andere, was nunmal dem Islam immanent ist, so muss die andere kämpfen oder sich unterwerfen. Das scheint momentan noch kein großes Problem zu sein, da der Anteil der Moslems mit deutscher Staatsangehörigkeit noch gering ist. Aber auf Grund weiterer Zuzüge und auf Grund des Geburtenüberschusses könnte sich dies ändern. Da momentan der türkische Bevölkerungsanteil die 5 % - Hürde bei Wahlen noch nicht überspringen kann, ist der Gesichtspunkt der Teilhabe an der Wahl als Entscheidungsgrund für die deutsche Staatsbürgerschaft noch nicht gegeben. Vergrößert sich jedoch der Anteil der Türken, so könnte dies ein relevanter Gesichtspunkt werden und die Übernahme der deutschen Staatsbürgerschaft könnte somit Teil der Strategie werden, mehr politisches Gewicht zu bekommen, um dem Ziel einer islamischen Herrschaft in Deutschland näher zu kommen. Andererseits wäre es dann jedoch für die Türken bzw. Moslems sinnvoll, eine eigene Partei zu gründen. Dies ginge nach der derzeitigen Konstellation hauptsächlich zu Lasten der Grünen.

Ohnehin besteht auch momentan schon die Gefahr, dass besonders sensible Aufgaben im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit im Hinblick auf den islamischen Terrorismus noch weniger gut gesichert werden können, wenn solche kritischen Positionen an Moslems vergeben werden. Sicherlich gibt es auch Nicht-Moslems die in dieser Hinsicht unzuverlässlich sind und es soll auch den Moslems nicht a priori fehlende Verlässlichkeit unterstellt werden, jedoch steigt im hier dargelegten Sinne das Sicherheitsrisiko, wie Beispiele belegen.

Daher wäre es zweckmäßig und sinnvoll, in das Staatsbürgerrecht das Kriterium der kulturellen oder religiösen Identität aufzunehmen. Liegt diese Identität nicht vor, so kann einem Ausländer keine deutsche Staatsbürgerschaft gewährt werden. Damit würde man viel Konfliktstoff, der sich nunmal ergeben kann, von vornherein vermeiden.
Interessanterweise ist dies die in der Bibel (Buch Rut, Kap. 1, Vers 16) vorgezeichnete Verfahrensweise:
Als eine Frau vom Volk der Moabiter sich in Israel niederlassen wollte, erklärte sie ihrer Schwiegermutter: “Dein Volk ist mein Volk und dein Gott ist mein Gott”. Diese Frau gab ihre alte Identität auf und übernahm die neue Identität des Volkes zu dem sie zog und zu dem sie gehören wollte. Damit war die Voraussetzung zur Integration gegeben und das Konfliktpotenzial nicht vorhanden.
Würde man dieser Linie im Bereich des Staatsbürgerschaftsrechts folgen, so würde man allen Beteiligten einen großen Gefallen tun, denn die Fronten wären geklärt.

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