Ursprungsidee
Die Ursprungsidee eines vereinigten Europa ist älteren Datums. Napoleon beispielsweise versuchte ein Europa unter französischer Herrschaft zu bilden, Hitler wollte ein Europa unter deutscher Vorherrschaft.
Für den Kontinent, der heute mit Europa bezeichnet wird, kannte man in früherer Zeit diesen Begriff nicht, man sprach vom Abendland.
Als Vorläufer des heutigen Einigungsprozesses kann die Pan-Europa Bewegung des Grafen Coudenhove-Kalergi gelten. Coudenhoven-Kalergie war österreichischer Staatsbürger, der in den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts die Idee eines vereinigten Europas prägte. 1923 veröffentlichte er seinen Aufruf, ein vereinigtes Europa anzustreben. Dies geschah nicht zuletzt vor dem Hintergrund des katastrophalen Ersten Weltkrieges.
1929 trat der deutsche Außenminister Stresemann für eine Europäische Union ein. 1946 forderte Churchill ein Vereinigtes Europa, allerdings mit souveränen Einzelstaaten
Montanunion 1951 Konkret wurde die Sache als 1951 die Montanunion gegründet wurde. Robert Schuman machte als französischer Außenminister den Vorschlag, die Kohle und Stahlproduktion Frankreichs und Deutschlands (West) unter eine gemeinsame Leitung zu stellen. Andere Staaten waren eingeladen, sich diesem Konzept anzuschließen. Es traten die Länder Italien, Holland, Belgien und Luxemburg bei und gründeten die Montanunion. Innerhalb des Wirtschaftszweiges Kohle und Stahl wurden weitgehende Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerseite in der Unternehmensorganisatio n verwirklicht. Die Montanunion als solche bewährte sich nicht. Die Branche geriet in die Krise. Da jedoch das politische Ziel eines vereinigten Europas im Vordergrund stand, spielte das wirtschaftliche Versagen nur eine untergeordnete Rolle.
Römische Verträge 1957 Ein Meilenstein in der Entwicklung waren die sog. Römischen Verträge. 1957 unterzeichneten Deutschland, Frankreich, Italien, Holland, Belgien und Luxemburg die Verträge zur Bildung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Die Zielsetzung des Vertrages bestand darin, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum für Agrar und Industrieerzeugnisse zu schaffen ohne Zölle und Handelsbeschränkungen, um dadurch die wirtschaftliche Entwicklung voranzubringen und die Volkswirtschaften allmählich zu verschmelzen. Zentraler Bestandteil war der gemeinsame Agrarmarkt. Dieser gemeinsame Agrarmarkt hat den Steuerzahler bisher Milliarden über Milliarden gekostet. Hauptnutznießer dieser Zahlungen war Frankreich. Die Kosten standen jedoch nicht im Verhältnis zum Nutzen: Hohe Verwaltungskosten, immense Lagerkosten, Subventionen, Zuschüsse beim Export udgl. verschlangen riesige Beträge, ohne dass dem der entsprechende Nutzen gegenüber gestanden hätte. Der deutschen Landwirtschaft hat der gemeinsame Markt sehr geschadet: Rückgang der landwirtschaftlichen Betätigung, massenhaft Betriebsschließungen, Niedergang zahlreicher Betriebe. Das sind die Ergebnisse der teuren Brüsseler Agrarpolitik. Selbst in Frankreich ist man unter Landwirten auf die Brüsseler Agrarpolitik nicht gut zu sprechen.
Die Preise beim Endverbraucher sind zwar relativ niedrig, jedoch wird der Erzeuger durch die Billigproduktion ungleich schwerer getroffen als der Endverbraucher, da letzterer auf Grund der hohen Verarbeitungskosten und der Handelsspannen den Vorteil bei vielen Produkten nur marginal wahrnimmt. Der Bauernstand, der über Jahrhunderte Kern - Bestandteil der Bevölkerung der europäischen Länder war, wurde in rasantem Tempo dezimiert. Zwar wäre auch ohne EWG eine Strukturanpassung notwendig gewesen, diese hätte sich jedoch langsamer und damit verträglicher vollzogen und sie hätte auch nicht diese enorme zahlenmäßige Reduktion nach sich gezogen.
Europäisches Parlament Seit 1958 existiert ein gemeinsames europäisches Parlament mit Sitz in Straßburg. Anfangs hatte dieses Parlament eher symbolischen Charakter, die Kompetenzen waren äußerst gering. Dagegen war die Besoldung der Parlamentarier äußerst großzügig, Gleiches gilt für die Bediensteten. Im Laufe der Zeit erhielt das Parlament zunehmend mehr Kompetenzen, jedoch liegen diese weit hinter den Kompetenzen der nationalen Parlamente. Als erstes Parlament postulierte es die Homosexualität als gleichwertig zur normalen Sexualität. I
Europäische Gemeinschaft (EG) Im Jahr 1967 trat der Fusionsvertrag in Kraft. Damit firmierte die frühere EWG nunmehr als EG. De facto rückten die einzelnen zugehörigen Staaten enger zusammen zur Europäischen Gemeinschaft
Gemeinsames Währungssystem 1979 wurde das gemeinsame Währungssystem (EWS), genannt die Schlange, ins Leben gerufen. Damit hätte das Floaten der Währungen gegeneinander verhindert bzw. in engen Grenzen gehalten werden sollen Die Gemeinschaftswährungen wurden in ihrem Kurs zueinander festgelegt und sollten nur noch in engen Grenzen schwanken (ca. 2 % Kursschwankung nach unten oder oben). Dies bot für Spekulanten ein Operationsfeld, von welchem mit großen Gewinnabschöpfungen Gebrauch gemacht wurde auf Kosten des Steuerzahlers, der schlussendlich die Gewinne der Spekulanten bezahlte. Als man sah, dass die engen Grenzen des Floatens nicht einzuhalten waren, weitete man die Grenzen auf jeweils ca. 20 % aus. Dies bedeutete das Ende des eigentlichen Sinns des Systems. Grundsätzlich wurde das ganze System als Vorbereitung für eine gemeinsame Währung konzipiert Diese kam dann 1999 in Form des Euro.
Binnenmarkt 1987 wurde die Einheitliche Europäische Akte verabschiedet zur Realisierung des gemeinsamen Binnenmarkts. Der freie Warenaustausch wurde begründet. Jeder Bürger kann ohne Zoll zu zahlen in jedem Land des Binnenmarktes einkaufen. Der Binnenmarkt wurde vom damaligen Kommissionspräsidenten Delors angekündigt als große Errungenschaft. Die Konjunktur würde nachhaltig belebt. Die erwartete angebliche Konjunktur-Belebung blieb aus. Da man doch nunmehr den Binnenmarkt hat, müßten die wirtschaftlichen Probleme entschärft sein?! Dem ist nicht so, aber es war bisher kein Wort der Richtigstellung zu hören.
Vertrag von Maastricht Ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung der EU war 1991 der Vertrag von Maastricht . Es gab darin Absprachen hinsichtlich einer gemeinsamen Währung und Absichtserklärungen für eine politische Einheit. Zwischen Kohl und Mitterand war nach dem Fall der Mauer vereinbart worden, dass nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die politische Einheit vorangetrieben werden sollte Im Vertrag von Maastricht wurde festgelegt, dass man eine europäische Staatsbürgerschaft will, und dass die Europäische Gemeinschaft nunmehr Europäische Union heißt.
Einführung des Euro Gemäß Vertrag von Maastricht wurde der Euro ab 1999 eingeführt. Der Vertrag hätte auch schon 1997 oder 1998 die gemeinsame Währung zugelassen. Die ökonomischen Fakten sprachen jedoch gegen eine vorzeitige Einführung. Interessanterweise heißt die Unterteilung Cent, wie beim Dollar, vermutlich weil man ein Verschmelzen beider Währungen anstrebt. Der Kurs des Euro wurde bei der Einführung in Höhe von 1,16 EUR = 1 Dollar festgesetzt mit der Erwartung, dass der Euro nachgeben würde und sich dann ungefähr die Parität zum Dollar einpendeln würde. Als der Euro tatsächlich fiel und die Parität zum Dollar erreichte, hat man von Seiten der Europäischen Zentralbank kurz versucht, den Euro zu stützen, in der Hoffnung ihn vielleicht doch auf dem gewünschten Niveau zu halten. Dies ließ man jedoch schnell wieder sein, als man merkte, dass die Talfahrt des Euro nicht zu stoppen war. Zur Überraschung vieler konnte sich der Euro wieder erholen und den Dollar überflügeln.
Den höchsten Preis für die gemeinsame Währung zahlte Deutschland. Die D-Mark war zur Leitwährung in Europa geworden, wohl sehr zum Missfallen vieler anderer europäischer Länder - d.h. vieler “Freunde” innerhalb der EU. Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl hat dann der Mißgunst der europäischen Freunde Rechnung getragen und dem französischen Staatspräsidenten Mitterrand die Aufgabe der D-Mark versprochen.
Die D-Mark war zu diesem Zeitpunkt neben dem Dollar die weltweit zweitstärkste Währung und hatte sich z.B. in Jugoslawien als de facto Währung durchgesetzt.
Deutschland ließ sich im Maastrichter Vertrag dieses “Pfund” rauben, um nur ja seinen Beitrag zum europäischen Haus zu erbringen und anderen Nationen gegenüber nachzugeben, denen es ein Problem war, dass Deutschland währungspolitisch so erstarkt war. So schrieb die französische Zeitung Le Figaro in Paris, laut Stuttgarter Zeitung vom 19.9.92, am 18. September 1992: “Wenn der Vertrag zur Anwendung kommt, wird Deutschland mit den anderen die Macht über die Devisenmärkte teilen müssen, die es heute manchmal mißbräuchlich einsetzt, um dem Ausland die Kosten der Wiedervereinigung aufzubürden. Deutschland muß zahlen, hieß es in den zwanziger Jahren. Heute zahlt Deutschland: Maastricht ist dasselbe wie der Versailler Friedensvertrag - ohne Krieg.” Das Problem der dominanten Stellung der deutschen Bundesbank empfanden die Nachbarländer umso intensiver im Hinblick auf die damals erfolgte Wiedervereinigung. Hier wollte man gegensteuern und die starke währungspolitische Stellung Deutschlands schwächen. Letzteres ließen deutsche Politiker parteiübergreifend gerne mit sich machen.
Der Sachverständigenrat plädierte im November 1995 für eine Verschiebung der Währungsunion auf nach 1999. Die Politik ließ sich davon nicht beeindrucken. Auch das Stabilitätskriterium von 3 % Haushaltsdefizit wurde nicht eingehalten, sondern die Zahlen wurde schöngerechnet. In einer Umfrage sprachen sich im November 1995 nur 31 % der Deutschen für eine Währungsunion aus, 61 % waren dagegen. Dies veranlaßte jedoch die Politiker parteiübergreifend nicht, von der Währungsunion Abstand zu nehmen, obwohl diese sich stets auf die Demokratie berufen. Gegen den Willen des Volkes wurde die Währungsunion durchgesetzt.
Weitere Entwicklung Ständig wird durch entsprechende Maßnahmen versucht die europäische Einigung zu vertiefen. Angestrebt wird eine gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik.
2003 wurde in Athen der Vertrag über den Beitritt von zehn weiteren Ländern unterzeichnet und festgelegt, dass eine gemeinsame Verfassung verabschiedet soll. Beitrittstermin ist der 1.5.2004.
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