Pol-AG  Politik und Gesellschaft - Fakten und Thesen

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Organisation der EU
 

Kommission
Die EU-Kommission ist die wichtigste Institution der EU. Von ihr gehen Initiativen und Impulse aus, um die Einheit der Europäischen Union voranzubringen. Die Kommission hat das Gesamtinteresse der Union zu verfolgen, nicht das der Einzelstaatena_eu_kommission_12_1_[1]. Mit zahllosen Verordnungen überzieht sie die Nationalstaaten, die zur EU gehören, wohl wissend, dass im Zweifelsfall das EU-Recht das nationale Recht bricht.
Die Kommission hat wesentliche Rechte bei der Aufstellung des Haushalts, sie schließt Verträge mit Drittländern ab und erläßt und kontrolliert Durchführungs- bestimmungen.
Bisher hat jedes Land mindestens einen Kommissar gestellt, die großen Länder zwei. Künftig soll dies nicht mehr der Fall sein, sondern in einem rollierenden System sollen die verschiedenen Staaten ein Mitglied der Kommission stellen, so dass sich die Kommission aus dem Kommissions-Präsidenten, dem Außenminister und 13 Kommissaren zusammensetzt. Durch das rollierende System wird der Bezug zu den Nationalstaaten weiter abgeschwächt.

 

Europäischer Rat
EU_Konsilum_1_[1]
Der Europäische Rat setzt sich aus den Regierungschefs der Nationalstaaten zusammen und ist de facto das höchste und zentrale Organ der EU. Formell zwar dem Parlament untergeordnet, gehen vom Rat die Impulse für allgemeine, strategische Ziele und Prioritäten der EU aus.


Ministerrat
Der Ministerrat besteht aus den von den einzelnen Staaten ernannten Vertretern. Hier wird hauptsächlich auf der Ebene der nationalen Ministerien und deren Ressortchefs die Politik gegenseitig abgestimmt. Der Rat entscheidet, von Ausnahmen abgesehen, mit Mehrheit.

 

Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der EU-Staaten gewählt. Es tagt in Straßburg und in BrüsEU_Parlament_1_1_[1]sel. Anfangs wurden Vertreter der nationalen Parlamente entsandt. Das Parlament hat nur ein eingeschränktes Haushaltsrecht. Das Parlament kann die Kommission zum Rücktritt zwingen. Derzeit sind 626 Abgeordnete in Straßburg. Die Zahl wird auch bei Zugang weiterer Mitgliedsstaaten auf 736, gemäß Verfassungs-
entwurf, beschränkt. Würde die Zahl noch größer, würde die Kontrolle dieser Vielzahl von Abgeordneten schwieriger.


Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof hat seinen Sitz in Luxemburg. Er ist eingliedrig, d.h. eine Revision ist ausgeschlossen, dies gilt auch für die angegliederten Fachgerichte. Jedes Mitgliedsland stellt einen Richter. Die Judikative als Teil der Staatsgewalt stellt traditionell in den meisten Staaten ein Korrektiv zur Exekutive dar. Die Beschlüsse von Parlament und Regierung werden in den meisten Staaten gelegentlich vom obersten Gericht revidiert und zu Fall gebracht. Damit kommt der Judikative ein echtes Korrekturmoment zu. Eine unabhängige Justiz wird vielfach als Garant für einen Rechtsstaat angesehen. Es stellt sicEU_Gerichtshof_1_[1]h die Frage, wie innerhalb der EU verfahren wird. Ist der Europäische Gerichtshof ein Gegengewicht zur Exekutive und Legislative oder ein Instrument, mit Hilfe dessen das durchgestezt wird, was nicht über die Exekutive und Legislative durchgesetzt werden konnte? Somit würde hier nicht das klassische Prinzip der Gewaltenteilung praktiziert.

Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt bestimmt die Währungspolitik der EU. Vorrangiges Ziel der EZB ist die Wahrung der Preisstabilität. Dabei soll sie jedoch die allgemeine Wirtschaftspolitik mit geeigneten Maßnahmen unterstützen.
 

Rechnungshof
Der Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg nimmt die Rechnungsprüfung wahr und kontrolliert die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.

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