Verfassung für Europa
Am 20. Juni 2003 übergab der Konventspräsident Valery Giscard d’Estaing anläßlich des EU-Gipfels in Griechenland den Verfassungsentwurf an den amtierenden Ratspräsidenten Simitis. Anfang 2002 wurde der sogenannte Konvent einberufen: 105 Delegierte aus 27 Ländern, darunter Türkei, Bulgarien und Rumänien, begannen einen Verfassungse ntwurf auszuarbeite n.
Nach 16-monatiger Arbeit wurde nunmehr ein Entwurf vorgelegt, der am 15. Oktober 2003 auf der Regierungskonferenz beraten und wenn möglich verabschiedet werden soll. Giscard gilt als Vater der Verfassung. Im Vorfeld erntete Giscard Kritik indem er auf peinliche Art durch horrende Vorstellungen über sein Honorar nach materiellen Vorteilen Ausschau hielt. (Stuttgarter Zeitung v. 14.6.2003). Mit Zähigkeit und Ausdauer, beseelt von dem Willen zum Ergebnis zu kommen, zog Giscard die Aufgabe durch und präsentierte - gebunden in blaues Leder - den Verfassungsentwurf. Für diese Leistung erhielt er den Karlspreis 2003 in Aachen und erntete dort bei der Preisverleihung Ovationen.
Fabelwesen?
Auffallend ist, dass eine Art Masskottchen bei den Konventssitzungen stets zugegen war: Ein Fabelwesen in Form einer Schildkröte mit Drachenkopf. War es niemand peinlich, dass darauf geachtetet wurde, dass dieses Ding stets bei den Sitzungen aufgestellt war. Was sollte damit bezweckt werden? Aus reinem Zufall wurde die Figur sicherlich nicht aufgestellt. In diesem Zusammenhang fällt besonders auf, dass sich Giscard strikt weigerte, einen Bezug zu Gott in die Verfassung aufzunehmen, auch nachdem er von Polen dazu aufgefordert worden war. Andererseits scheint ein Fabelwesen willkommen zu sein, Okkultes mit dabei?. In welcher vergleichbaren Versammlung mit Öffentlichkeitscharakter wurde je eine solche Vorführung geboten. Ungeniert wurde dies praktiziert - verwunderlich nur, dass dies in der Konventsversammlung wohl keinen nachhaltigen Widerstand hervorrief. Gott soll draußen bleiben, aber steht dem Okkultismus die Tür offen? Was hat man zu erwarten von solch einer Verfassung bzw. von einer Organisation oder einem Staatswesen, das sich auf eine solche Grundlage beruft?
Erstaunlich ist auch, dass man sich schon in einem der ersten Artikel der Verfassung auf die Vernunft beruft und gleichzeitig diese Okkultfigur neben dem Konventspräsidenten hat Stellung beziehen lassen - wie läßt sich dies in Einklang bringen? Was hat dieses Fabelwesen mit Vernunft zu tun?
Inhalt der Verfassung
Das deutsche Grundgesetz beginnt in der Präambel mit der Aussage: “Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen....”. Die europäische Verfassung beginnt mit dem Satz: “Im Bewußtsein, dass der Kontinent Europa ein Träger der Zivilisation ist ...” Weiter ist die Rede von Werten, die den Humanismus begründen, die Begriffe “Gleichheit”, “Freiheit” und “Vernunft” werden aufgeführt. Der einzige religiöse Bezug ist verpackt in der Formulierung: “Schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen, deren Werte in seinem Erbe lebendig sind ...” Weiter wird gesprochen von der “zentralen Stellung des Menschen”. Kommt hier das Credo des Humanismus zum Ausdruck, dass der Mensch das Maß der Dinge ist und sich der Mensch dadurch selbst ein Götze wird? Die Verantwortung wird gesehen vor den “künftigen Generationen” und vor der “Erde” - wohlgemekt vor der Erde, aber nicht vor Gott.
Im Grunde genommen würde es auch gar nicht passen, wenn man einen Bezug zu Gott herstellen würde, denn die ganze Sache ist so weit von Gott entfernt, dass es verfehlt wäre, auf Gott Bezug zu nehmen.
Garantiert die EU-Verfassung die Menschenrechte? Zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäußerung? Es fällt auf, dass in den Medien keine echte grundsätzliche Kritik an der EU geübt wird. Dagegen wird vorzugsweise jede Äußerung eines Politikers die pro EU lautet, veröffentlicht. Ist es geradezu so, dass wenn sich ein Politiker in den Medien Gehör verschaffen will, er einfach eine positive Äußerung über die EU machen muß und schon ist er in den Medien und seine Meinung wird publiziert? Und umgekehrt stellt sich die Frage: Läuft es nicht so, dass jemand, der sich kritisch zur EU äußert, abserviert wird. Gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in Bezug auf die EU?
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