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 PID

mann und frau 2.1

 

Der Bundesrat hat dem Entwurf der Bundesregierung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik nunmehr zugestimmt. Somit gilt die Neuregelung.

Die PID ist heftig umstritten, da sich Fragen in Bezug auf Selektion stellen könnten.
Grundsätzlich soll durch PID kranker Nachwuchs ausgeschlossen werden, dies geschieht durch Auswahl, Selektion. Könnte das Ganze eine ethische Entgleisung sein – Auswahl zur Heranbildung adäquater Menschen?
 

Grundsätzlich ist die in vitro Fertilisation insofern problematisch, da es sich hierbei, gängiger Weise, um ein sog. verbrauchendes Verfahren handelt. Es werden normalerweise grundsätzlich mehrere Embryonen erzeugt, jedoch nur einer dieser Embryonen findet Verwendung, die anderen werden vernichtet.
Nun wird gemäß PID im Rahmen dieses Vernichtungsverfahrens selektiv gearbeitet: es werden grundsätzlich solche Embryonen vernichtet, die Krankheiten erwarten lassen. Dadurch wird das Problem der Vernichtung im Hinblick auf bestehende Regelungen zwar nur marginal tangiert, jedoch wird Selektion betrieben, was ethisch höchst problematisch ist.

Das Hauptproblem ist jedoch die sog. verbrauchende Forschung, diese besteht unabhängig von der Neuregelung des PID.
 

Die gesamte Problematik um PID relativiert sich makaberer Weise sogar insofern, da es auch bisher schon Selektion und “Verbrauch” gab. Der Gesetzgeber erlaubt die Abtreibung voraussichtlich geschädigter Kinder selbst bis kurz vor der Geburt. Auch hier könnte man von Selektion sprechen. Auch schon im Stadium davor, im Falle von Fruchtwasseruntersuchungen konnte schon bisher bei Vorliegen entsprechender Daten der Übergang zum Verbrauch, sprich Abtreibung, wie selbstverständlich erfolgen.
So dubios das klingt, es könnte Fälle geben, wo durch PID sogar weniger Abtreibungen erfolgen und zwar in dem Fall, wenn beispielsweise bei drei zur Auswahl stehenden Embryonen, von denen eines erbgutbelastet ist, dieses nun nicht mehr zufällig eingepflanzt wird. Bei der alten Methode hätte es sein können, dass – sofern nach erfolgreicher Implantation die beiden nicht benötigten Embryonen umgehend vernichtet worden wären – das eingepflanzte erbgutbelastete Embryo dann im Zuge der Schwangerschaft nach bestehender Gesetzeslage beseitigt worden wäre. Im Zuge von PID wird kein erbgutbelastetes Embryo eingepflanzt. Somit würden im Falle von PID letztlich nur zwei vernichtete Embryonen gegen drei nach der alten Methode stehen. Das alles wirkt reichlich makaber und zeigt die Problematik, welche an der Basis zu verorten ist, nämlich dass der Gesetzgeber erlaubt, dass Kinder abgetrieben werden.
 

Die ganze Problematik ist Realität. Ein Staat, der die Würde des Menschen im Grundgesetz betont, der die Menschenrechte nach außen propagiert, sagt je zu diesem Szenario. Werden hier fundamentale Grundrechte relativiert?
Die Frage stellt sich, was noch zu erwarten ist. Es ist sehr bedenklich, dass der Mensch im Rahmen wissenschaftlicher Forschung und technischer Machbarkeit relativiert wird hinsichtlich Nutzen und Tauglichkeit.

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