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Gerechtigkeit erhöht ein Volk

 

justiz, waage 1.2

 

fand diese Gerichtsverhandlung statt, wohl im Hinblick auf das Alter der TĂ€ter, die zur Tatzeit noch jugendlich waren.

Es stellen sich fĂŒr den juristischen Laien und nicht umfassend informierten Beobachter viele Fragen.

Ein Fahndungsfoto wurde von der Polizei erst ein Jahr nach der Tat veröffentlicht, warum dieser Zeitverzug? Welche GrĂŒnde hatte die Polizei dafĂŒr?
Die TĂ€ter meldeten sich nach Veröffentlichung des Fotos postwendend, wobei sie vorgaben, nicht tatbeteiligt zu sein. Die DNA sagte jedoch etwas anderes. Nach kurzer Zeit erhielten alle TĂ€ter Haftverschonung. Die TĂ€ter stammen aus tĂŒrkischen und arabischen Familien.

Die Anklage lautete auf Vergewaltigung. Beim Urteilsspruch kam sexueller Missbrauch heraus. Die BegrĂŒndung des Richters beim Urteilsspruch lautete: sexueller Missbrauch einer widerstandsunfĂ€higen Person. Diese Logik erschließt sich nicht jedem juristischen Laien - die Frau hatte sich gegenĂŒber den TĂ€tern heftig zur Wehr gesetzt und wurde von einer Passantin in verstörtem Zustand aufgefunden.
Das Urteil lautete auf BewÀhrungsstrafen zwischen elf und 13 Monaten sowie 500 Euro Schmerzensgeld von jedem der TÀter an die Frau. Ob das Opfer dies als Hohn empfindet?

Vielleicht mag sich mancher fragen, ob in diesem Falle der Rechtsstaatlichkeit GenĂŒge getan wurde oder ob die Rechtsstaatlichkeit nach dem Volksempfinden mit FĂŒĂŸen getreten wurde.

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    Integration per Gerichttsurteil

     

    islam integration 1.2

Migranten zu begegnen. Der Schwimmunterricht eines ZwölfjĂ€hrigen oder die Frage, welche Badekleidung eine Muslima trĂ€gt, ist eigentlich nicht sein Problem. Das Gewaltpotenzial, dem er ausgesetzt sein könnte, stellt ein Problem fĂŒr ihn dar. TrĂ€gt die Justiz dem berechtigten Anliegen des BĂŒrgers nach Rechtsstaatlichkeit Rechnung?
Bei Gewalttaten von Migranten, die aus kulturfremdem Milieu stammen, zeigt sich die Justiz aus der Perspektive des BĂŒrgers und juristischen Laien sehr nachsichtig, wĂ€hrend sie andererseits auf die Teilnahme am Schwimmunterricht pocht. Geht solches am Bedarf des BĂŒrgers vorbei?
Bei der ganzen Problematik richten sich die Fragen nicht nur an die Justiz, sondern an den ganzen Staat, bestehend aus Exekutive, Legislative und Judikative. Der BĂŒrger finanziert diese, aber werden auch seine berechtigten Interessen vertreten? Die Bibel sagt: Gerechtigkeit erhöht ein Volk. Ob dies fĂŒr Deutschland zutrifft, diese Frage kann berechtigter Weise gestellt werden.


Rechtsstaatlichkeit

Skandal?

just. waage 2.1

Am 21. Mai 1978 wurde in Berlin Kreuzberg eine 18-jĂ€hrige Frau von 14 tĂŒrkischen MĂ€nnern vergewaltigt. Die TĂ€ter waren Jugendliche und ein Erwachsener. Die junge Frau war eine Deutsche, die in einem sozial schwachen Milieu aufgewachsen war, deren intellektuelle FĂ€higkeiten eingeschrĂ€nkt waren bzw. vielleicht im Grenzbereich einer (leichten) geistigen Behinderung lagen.
 

Das MĂ€dchen wurde von einem der MĂ€nner mitgenommen in die Wohnung, dort unter Gewaltanwendung ausgezogen und vergewaltigt. SpĂ€ter kamen weitere MĂ€nner in die Wohnung und vergewaltigten die widerstandsunfĂ€hige Frau stundenlang. Sie sollte dann mit einem der MĂ€nner mitgehen in eine andere Wohnung. Daher wurde die ursprĂŒngliche Wohnung verlassen und die junge Frau konnte auf der Straße sich losreißend entkommen.
 

Es gab ein Gerichtsverfahren. Dabei standen drei Jugendliche und der Erwachsene nicht vor Gericht, da sie nicht gefasst werden konnten.
FĂŒr die ĂŒbrigen TĂ€ter lauteten die Strafen im Höchstfall auf zwei Jahre Jugendstrafe und sonst auf 15 Monate Jugendstrafe. Alle Strafen wurden zur BewĂ€hrung ausgesetzt. In der UrteilsbegrĂŒndung hieß es dann, das Strafmaß sei in Anbetracht der Schwere der Tat angemessen.
 

Ist das Ganze ein ungeheuerlicher Vorgang?

Muss man sich nicht wundern, wenn in der UrteilsbegrĂŒndung vermittelt wird, dass dies ein hartes Urteil sei? Handelt es sich hier um eine gravierende Fehlleistung?

Eine junge Frau, die auf Grund ihrer eingeschrĂ€nkten intellektuellen FĂ€higkeit des besonderen Schutzes des Rechtsstaats bedurft hĂ€tte, muss eine solche Behandlung erfahren - ist dies eine Verhöhnung des Opfers? Ist dies ein Skandal? Was haben die Richter gedacht? War das (satirisch ausgedrĂŒckt) ein Urteil im Namen der Migrantenrepublik Deutschland? NatĂŒrlich nicht, Berlin hatte damals noch einen ViermĂ€chtestatus.

Verwunderlich ist es auch, dass vier TĂ€ter nicht gefasst werden konnten. Die zehn erfassten TĂ€ter kannten vermutlich die anderen vier. Trotzdem war es der Polizei nicht möglich, diese zu fassen. Was wurde denn versucht, um dieser Personen habhaft zu werden? Wohl nicht viel, was ja in Anbetracht der Urteile vielleicht auch verstĂ€ndlich ist. Wozu große Anstrengungen unternehmen, wenn es dann solche Strafen gibt?
In der UrteilsbegrĂŒndung wurde davon gesprochen, dass die Tat den Jugendlichen wesensfremd gewesen sei. Einer solchen Aussage muss wohl eine furiose Phantasie zu Grunde liegen. Wenn die Tat wesensfremd war, warum wurde sie dann verĂŒbt, warum haben mehr als zehn MĂ€nner eine junge Frau stundenlang vergewaltigt? DafĂŒr kann es wohl nur eine ErklĂ€rung geben: Weil ihnen diese Tat wesensfremd war!

Reiht sich hier Skandal an Skandal?

Ist das Ganze ein Armutszeugnis fĂŒr die zustĂ€ndige Justiz? Welche Signale gingen von diesem Urteil aus an die tĂŒrkischen Jugendlichen in Kreuzberg? Was mussten diese und ihr Umfeld empfinden, wenn bei diesem Strafmaß indirekt von einer relativ hohen Strafe gesprochen wurde? Konnten sie hoffen, kĂŒnftig mildere Urteile zu erhalten? Hat dieses Urteil (angesichts des ethnischen Hintergrunds der Beteiligten) zur Verbreitung von KriminalitĂ€t beigetragen, insbesondere zu Vergewaltigungen deutscher Frauen durch TĂŒrken?

Hat der Rechtsstaat hier seine Schuldigkeit getan? Wo war der Aufschrei in der Öffentlichkeit, was wurde in den Medien berichtet?

Die tĂŒrkischen MĂ€nner haben sich schwerer Verbrechen schuldig gemacht, daran Ă€ndern auch die milden Urteile nichts. Die Vergewaltigung dieser jungen Frau war eine Ungeheuerlichkeit.

Was ist davon zu halten, wenn schwache, hilfsbedĂŒrftige BĂŒrger durch staatliche Institutionen nicht geschĂŒtzt, sondern im Stich gelassen werden?

 

War das Ganze ein Einzelfall?
 

 

Im Nov. 2010 wurde in Bremen vor dem Landgericht ein Fall verhandelt, wonach sechs tĂŒrkischstĂ€mmige MĂ€nner eine deutsche Frau vergewaltigt hatten - so die Anklage. Die Frau wurde demnach stundenlang missbraucht, zunĂ€chst von drei MĂ€nnern. Diese riefen dann noch weitere drei hinzu mit dem Hinweis, dass „ein MĂ€dchen bereit stehe“. Die junge Frau ist seither traumatisiert.
Nun stehen die sechs MÀnner in Bremen vor Gericht. Zwei der Angeklagten lachten wÀhrend der Verlesung der Klageschrift.
Im Zuge der Verhandlung bot der Richter den Angeklagten geringe BewÀhrungsstrafen an im Falle von GestÀndnissen und Zahlung einer EntschÀdigung von 20.000 Euro.

Dabei sprach der Richter von VerstĂ€ndigungsgesprĂ€chen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wie kann man hier von VerstĂ€ndigung sprechen? Warum will er denn die Öffentlichkeit ausschließen?
Die Angeklagten lehnten das Angebot ab. Möglicherweise rechnen sie mit einem noch milderen Urteil. Vielleicht liegt dieser EinschÀtzung die allgemeine Erfahrung mit der deutschen Justiz zu Grunde.

Das Urteil ist noch nicht gesprochen.

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