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EU-Papier “Estrela”

eu brüssel 1.3.

Das sog. Estrela-Papier über “Sexuelle und reproduktive Gesundheit” wurde vom Parlament verworfen, nachdem es vom EU-Frauenausschuss erneut mit Mehrheit verabschiedet worden war. Nachdem das Papier im Oktober nach heftigen Protesten im Parlament abgelehnt worden war, scheiterte nun der erneute Versuch, eine nahezu unveränderte neue Fassung durchzubringen.
Das Papier beinhaltet die Forderung nach einem Recht auf Abtreibung sowie die Forderung nach Sexualerziehung für alle Schüler der Grund- und Sekundarstufen - ohne Zustimmung der Eltern. Die Sexualerziehung soll, laut Papier, eine positive Sichtweise von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen usw. vermitteln und sie soll die Rechte junger Schwulen und Lesben u.a. wirksam schützen und stärken.
Es ist bedenklich, mit welcher Hartnäckigkeit Gremien in der EU anti-biblische Positionen durchboxen wollen, erfreulicher Weise sind sie im Parlament gescheitert.


EU-Papier “Sexuelle und reprodkutive Gesundheit”

EU Parlament 13.2.

Dem EU-Parlament liegt der Entwurf einer Entschließung zu “sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten” vor. Neben dem quasi geforderten Recht auf Abtreibung enthält dieses Papier weitere einschlägige Passagen.

Gefordert wird, “dass der Unterricht in Sexualerziehung für alle Schüler der Grund- und Sekandarschulen verbindlich ist” und “dass die Sexualerziehung in einer sicheren, tabufreien und interaktiven Atmosphäre zwischen Schülern und Erziehern stattfinden muss”. Gefordert werden “auf die Bedürfnisse von Jugendlichen zugeschnittene Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit [...], die ohne Zustimmung der Eltern [...] zugänglich sind”.
Es wird darin “betont, dass die Sexualerziehung [...] eine positive Sichtweise von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Intersexuellen und Transgender-Personen vermitteln muss, damit die Rechte von jungen Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Intersexuellen und Transgender-Personen in wirksamer Weise gestärkt und geschützt werden”.
Dieses Papier ist vom EU-Parlament noch nicht verabschiedet, doch schon allein als Vorlage wirft dieses Papier viele Fragen auf.
Ist es das Anti-Programm zur Bibel? Die Bibel verortet Sexualität in einen festen Rahmen zwischen Mann und Frau. Sexuelle Entgleisungen werden nach christlichem Verständnis als Sünde gebrandmarkt sowohl im Alten als auch Neuen Testament. Homosexualität wird in der Bibel als schwere Sünde dargestellt
Ganz anders das EU-Papier, wonach Abtreibung und diverse Formen der Sexualität mit dem Recht dazu, sogar mit Menschenrechten in Verbindung gebracht werden.
Dieses Papier und die Aussagen der Bibel stehen einander diametral gegenüber, der Gegensatz könnte wohl kaum größer sein.
in der Zwischenzeit wurde das Papier wieder zurückverwiesen an den Ausschuss zur Überarbeitung. Das war wohl das Ergebnis zahlreicher Proteste. Ohne diese Proteste wäre das Papier vermutlich im Parlament verabschiedet worden.


Will die EU ein Recht auf Abtreibung?

antiabtreibung gegendemo

Dem EU-Parlament in Brüssel liegt ein Entwurf über die Forderung eines Rechts auf Abtreibung zur Abstimmung vor. Eingeleitet wird das Papier mit einer Bezugnahme auf die Menschenrechte, so dass sich die Frage stellt, ob in diesem Papier die Abtreibung als Menschenrecht deklariert werden?
Es ist skandalös wie dreist und vielleicht sogar hemmungslos in dieser Vorlage mit der Problematik der Abtreibung umgegangen wird.
Die Einseitigkeit der Forderungen ist kaum zu überbieten. Kein Wort verliert der seitenlange Bericht darüber, dass durch Abtreibung das Lebensrecht eines anderen, ungeborenen Menschen bestritten wird. Es wird so getan, als ob das noch nicht geborene Kind gar nicht existieren würde. Wo bleibt die sachliche Erörterung des Problems? Noch hat das Parlament in Brüssel nicht darüber abgestimmt, doch schon allein die Zulassung eines solchen Papiers zur Abstimmung spricht Bände.
Zeigt die EU hier ihr wahres Gesicht. Geht sie über ethische Positionen, die vor allem von Christen vertreten werden, bedenkenlos hinweg?
Es wirft ernste Fragen auf, wenn eine Institution wie die EU das menschliche Leben im Mutterleib in dieser Weise disponierbar macht und vielleicht der Willkür unterwirft.
Das ganze Papier offenbart ein ethisches Niveau, worüber man erschrecken könnte.
Die Pflicht, für Schwache und Wehrlose einzutreten, wird ignoriert.

Ist der Inhalt der Papiers vereinbar mit dem Grundgesetz bzw. den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts? Wohl kaum. Nun stellt sich die Frage, wie sich die Bundesregierung dazu positioniert.
Die ganze Sache wirft kein gutes Licht auf die EU.