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BVG Urteil “Mangold”

 

Ende der BRD?

 

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Hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einen Kniefall gemacht? Das BVG anerkannte die Rechtsetzung durch den EuGH über die nationale Gesetzgebung mit ihrem Urteil im Fall Mangold (es ging um Diskriminierung am Arbeitsplatz). Trat das BVG damit in die zweite Linie zurück?

Der Verfassungsrichter Herbert Landau gab ein abweichendes Votum ab. Er war der Meinung, dass es nun praktisch nichts mehr gäbe, was das BVG überprüfen könnte. Das BVG sei zu einem Papiertiger geworden.

Wenn jedoch das BVG nichts mehr zu sagen hat, dann stellt sich die Frage, ob die alte BRD abgedankt hat. Die bewährte Bundesrepublik Deutschland wäre verfassungsrechtlich zu ihrem Ende gekommen. Wird die Funktion eines zentralen verfassungsrechtlichen Organs aufgehoben, so stellt sich die Frage, ob die Verfassung bzw. das Grundgesetz noch in Kraft ist. Verneint man dies, so stellt sich die Frage der verfassungsrechtlichen Legalität.  Das Grundgesetz sagt eindeutig, dass die BRD nur durch eine Volksentscheidung aufgelöst werden kann. Da es diesen  Volksentscheid nicht gegeben hat, wäre zu schlussfolgern, dass wohl  das ganze derzeitige verfassungsrechtliche System in Form des Zusammenspiels zwischen der Europäischen Union und der nationalen Verfassung auf illegaler Basis beruht. Nur die Herbeiführung eines Volksentscheids mit entsprechendem Votum könnte demnach eine solche Legalität begründen bzw. wieder herstellen. Würde man diese These bejahen, so hätte das weitreichende Folgen.

Sollte es sich hier um die Selbstentmachtung des BVG handeln, so ist dies ein erstaunlicher Vorgang.