Pol-AG  Politik und Gesellschaft - Fakten und Thesen

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Mündige Bürger?

Erziehung zu Duckmäusern?

 

In Deutschland wurde 2010, ausgehend von einer Vorgabe des Europarats, der Volksverhetzungsparagraph (§ 130 StGB) verschärft. Neben dem Volksverhetzungsparagraphen gibt es seit einigen Jahren auch das Antidiskriminierungsgesetz.

Führen diese Gesetze faktisch zu einer Einschränkung der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit? Selbst wenn der Gesetzestext streng juristisch gesehen solches nicht bewirken soll, so könnte doch die gefühlte und empfundene Aussage des Gesetzes den Bürger verunsichern mit der Folge, dass der Einzelne zögert, wenn es um die Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung geht. Könnte dies dann dazu führen, dass ein Bürger beispielsweise im Falle krimineller libanesischer Clans von Bereicherung spricht, obwohl er gar nicht so empfindet, sondern lieber etwas anderes sagen würde?

Es besteht die Gefahr, dass große Teile des Volkes diesen Paragraphen wie ein Damoklesschwert empfinden, das über dem Recht auf freie Meinungsäußerung hängt.

Jede Diktatur hat Angst vor der freien Meinungsäußerung kritischer Bürger. Die deutsche Geschichte gibt hier beredt Zeugnis. Doch gerade die Strafsanktionierung trug damals dazu bei, dass jede kritische Äußerung eine besondere Wucht entfalten konnte, die das Regime offensichtlich gefährdete und zu drastischen Maßnahmen zwang.
Ein freier Staat, eine ausgeglichene Gesellschaft, ein vom Volk anerkanntes Gemeinwesen braucht sich viel weniger mit Strafparagraphen wappnen, als eine Regierung, die sich mit ihren Vorstellungen dem Volk entfremdet.
Solche Gesetze offenbaren – zurecht oder unrecht – eher die Schwäche eines Gemeinwesens als die Stärke.
Der DDR wurde vorgeworfen, das Volk zu Duckmäusern erzogen zu haben bzw. dieses Ziel angestrebt zu haben – wie die Geschichte erweist – mit wenig Erfolg.

Hat der derzeitige deutsche Staat kein Vertrauen in seine Bürger? Erstaunen müsste dies schon, denn in Deutschland hat der nämliche Staat seit 60 Jahren die veröffentlichte und in Schulen vermittelte Meinung prägen wollen.
Gibt es eine Kluft zwischen den Regierenden und der Masse des Volkes, so dass ein sog. Volksverhetzungsparagraph verschärft werden muss. Warum braucht man einen solchen Paragraphen überhaupt?

In der Schweiz gibt es diesen nicht und niemand vermisst ihn! Lediglich die Rassendiskriminierung wird dort unter Strafe gestellt.

Könnte die Strafbewehrung verschiedener Sachverhalte sogar dazu beitragen, dass die breite Masse der Bevölkerung dem eigenen Staat entfremdet wird?